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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 3. Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Beratungs-, Coaching- und Workshop-Leistungen, die Velocity Logic Consulting (nachfolgend „Anbieterin“) gegenüber Unternehmen und Organisationen (nachfolgend „Auftraggeberin“) erbringt. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin werden nur wirksam, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines individuellen Angebots zustande, das im Anschluss an ein Erstgespräch erstellt wird. Angaben zu Formaten und Preisrahmen auf dieser Website sind unverbindliche Orientierungswerte und stellen kein bindendes Angebot dar.

3. Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Leistung sind Coaching-Gespräche, moderierte Workshops und Prozessbegleitung im Zusammenhang mit organisatorischen Veränderungen. Die konkrete Ausgestaltung, Terminfolge und Dauer werden im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt.

4. Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten der Anbieterin.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem im Einzelfall vereinbarten Angebot. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

6. Terminabsagen und Verschiebungen

Termine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei verschoben werden. Bei kurzfristigeren Absagen kann ein anteiliger Aufwand in Rechnung gestellt werden, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

8. Haftung

Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

9. Kündigung

Verträge über eine Prozessbegleitung mit Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, soweit im Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Duisburg.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.